Corona-Regeln

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Bootsfahrer,

Die Corona-Krise hält die Menschen seit geraumer Zeit in Atem, und alle Bereiche des Lebens sind in diesem Zusammenhang von Auswirkungen und Einschränkungen betroffen. Bereits weit vor der behördlich angeordneten Sperre des Sportboothafens hatten wir daher entschieden, den Zutritt zu unserer Anlage zu untersagen. Für eine schrittweise Wiederinbetriebnahme galt es nun, geeignete Schutzmaßnahmen für unsere Mitglieder zu treffen.

Das Betreten der Hafenanlage erfolgt auf eigene Gefahr und eigene Haftung!

Die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung sowie die Distanzregeln sind strikt einzuhalten. Besonders auch im Bereich der Steganlagen ist gegenseitige Rücksichtnahme, z.B.  durch Ausweichen und Warten, stets erforderlich.

Für alle unsere Mitglieder ist der Zutritt zum Hafen ohne Beschränkung möglich.  Allerdings haben bis auf weiteres Besucher, Handwerker/Dienstleister von Mitgliedern, nur nach namentlicher Voranmeldung beim Vorstand Zutritt zu unserem Hafen! Die erhobenen Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt und nach 4 Wochen gelöscht. Anmeldung ausschließlich durch E-Mail an dominik@scholl.bayern unter Angabe von Namen, Anschrift und Telefon oder E-Mail-Adresse.
Hinweis: es gibt Sportboothäfen, die den Zutritt für Besucher in ihrem Bereich generell untersagt haben.

Wichtige Hygiene- und Abstandsregeln für den Hafenbetrieb!

Die Vorstandschaft des Berchinger Yacht Clubs ist sich der großen Verantwortung für die BYC – Mitglieder bei der Wiederinbetriebnahme der Hafenanlage bewusst, auch und gerade im BYC haben wir viele ältere und langjährige Mitglieder, auf die wir sehr stolz sind. Wir fühlen uns diesen und allen anderen Mitgliedern besonders verpflichtet und insbesondere der Gesundheitsschutz soll bei uns in den Mittelpunkt gestellt werden, damit wir unserem Hobby auch weiterhin nachgehen können.

Die folgenden Verhaltensregeln (Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ) dienen Eurem und unserem größtmöglichen Infektionsschutz und müssen auf dem gesamten Hafengelände eingehalten werden. Auf Gastlieger müssen wir leider diese Saison verzichten.

Diese Maßnahmen sollen bis auf Weiteres gelten. Sie sind insbesondere von der weiteren Entwicklung abhängig, auch und gerade hinsichtlich der Entwicklung eines Impfstoffes und/oder eines Medikaments gegen Corona-Viren.

Unabhängig davon sind alle jeweils geltenden Vorschriften aus der Corona-Verordnung des Landes Bayern zwingend zu beachten.

Für den Personenkreis mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bei einer COVID-19 Infektion wegen schwerwiegender / multipler Vorerkrankungen oder Immunschwäche wird die strikte Einhaltung der aufgeführten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen empfohlen. Das Betreten des Sportboothafens erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und Haftung und im Zweifelsfall sollte vorher ein Facharzt konsultiert werden.

Die Maßnahmen werden in den Vorstandssitzungen regelmäßiger Tagesordnungspunkt sein und gegebenenfalls erweitert oder zurückgenommen werden.

Dieses Hygiene- und Infektionsschutzkonzept wird mit Veröffentlichung auf der Homepage und der Bekanntgabe an alle Mitglieder durch ein Rundschreiben mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt

Wir danken Euch für Euer Verständnis und Vertrauen.

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept  des BYC

  • Wir erachten es als selbstverständlich, dass an Covid-19 erkrankte Mitglieder, und Mitglieder, die in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Corona Virus nachgewiesen wurde, nicht die Clubanlage betreten. Gleiches gilt für Mitglieder, die grippeähnlichen Krankheitssymptome (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen) aufweisen!
  • Jeder Zutritt zu den Toiletten muss dokumentiert werden. Dazu liegt im Bereich des Vereinsheims im Flur unter dem Bücherständer  eine Liste aus, die lückenlos ausgefüllt werden muss
  • Beim Aufenthalt im Hafengelände ist, ausgenommen im gleichen Haushalt lebende Personen, zueinander ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und beim Begegnen mit anderer Personen sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Begegnungen auf den Steganlagen sollen generell vermieden werden; es ist vor Betreten jeweils zu warten, bis andere Personen den betreffenden Bereich verlassen haben
  • Beim Aufklaren (fahrbereit machen) der Boote beteiligen sich nur im gleichen Haushalt lebende Personen und maximal eine weitere Person. Ist eine weitere Person beteiligt und es kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, sollten alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies gilt auch für das Slippen und Kranen.
  • Der Aufenthalt mehrerer Personen auf dem Boot ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder), Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes umfasst. Ein Abstand von 1,5 m ist nach Möglichkeit einzuhalten. Ein Liegen auf Päckchen (Boote unmittelbar nebeneinander) ist nicht zulässig.
  • Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Wasch- und Duschräume, Außendusche, Terrasse und Grillplatz bleiben geschlossen.
  • Die Toiletten im Vereinsgebäude sind nur einzeln und mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten und werden von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr verschlossen. Die Toiletten werden regelmäßig (Mo,Mi,Fr,Sa,So) gereinigt.
  • Zum Hafenbüro hat lediglich der Hausmeister und der Vorstand Zutritt. Allen anderen Personen ist der Zutritt untersagt.
  • Das Übernachten ist derzeit ausschließlich auf Booten mit eigener sanitärer Einrichtung gestattet.
  • Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Regeln muss mit Konsequenzen seitens des Vorstandes gerechnet werden, bis hin zur Einziehung des Schlüssels.
  • Verstöße gegen das BayIfSMV können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden